Mietrechtsabtretung gemäß § 12 MRG
Mietrechtsabtretung gemäß § 12 MRG / nahe Angehörige
Einige Details zur Mietrechtsabtretung bei Wohnungen gemäß § 12 MRG. Der Mieter sollte zuerst im Vertrag nachschauen, ob er ein vertragliches Weitergabe- und Präsentationsrecht hat. Unter einem Präsentationsrecht versteht man, die einem Vorvertrag gleichkommende Verpflichtung des Vermieters, unter bestimmten Bedingungen mit einem vom bisherigen Mieter vorgeschlagenen geeigneten Dritten einen Vertrag gleichen Inhalts abzuschließen (zuletzt etwa 6 Ob 258/99f).
Als zweite Möglichkeit besteht die Möglichkeit der Abtretung der Mietrechte an nahe Angehörige. Darunter fallen zwar Geschwister. Eine ausdehnende Auslegung oder gar einer analoge Anwendung des Begriffs der nahen Angehörigen ist ausgeschlossen (1 Ob 239/52). Eine Nichte gehört definitiv nicht zu den nahen Angehörigen (LG ZRS Wien 41 R 733/81). Somit auch nicht der Neffe.