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GmbH-Gründung in 3 Schritten

1)      Gesellschaftsvertrag: dieser hat zwingend die Firma (Rechtsformzusatz: „GmbH, Ges.m.b.H. oder Gesellschaft m.b.H.“) und den Sitz der Gesellschaft, den Gesellschaftsgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie die Stammeinlagen der Gesellschafter zu enthalten.
Für Neugründungen kann seit dem 1.3.2014 das Gründungsprivileg in Anspruch genommen werden: bei einem Stammkapital von € 35.000,- kann vorgesehen werden, dass die gründungsprivilegierten Stammeinlagen auf € 10.000,- beschränkt werden. Die Hälfte davon ist bar einzuzahlen. € 5.000,- müssen sofort eingezahlt werden. Das Gründungsprivileg ist auf zehn Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch begrenzt und stellt eine Haftungsbeschränkung und sohin eine rechtliche Absicherung für die Gesellschafter dar: während der Dauer des Gründungsprivilegs haften die Gesellschafter der GmbH gegenüber Gläubigern der Gesellschaft nur bis zur Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen, soweit diese nicht ohnehin bereits eingezahlt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber der Insolvenzverwalterin/dem Insolvenzverwalter, wenn es während aufrechter Gründungsprivilegierung zu einem Insolvenzverfahren kommt.

2)      Beschluss über Bestellung des ersten Geschäftsführers (sofern nicht bereits im Gesellschaftsvertrag verankert)

3)      Eintragung im Firmenbuch durch die Geschäftsführer: die GmbH entsteht konstitutiv, d.h. erst durch Eintragung in das Firmenbuch.

Checkliste für die Anmeldung beim Firmenbuch:
- Gesellschaftsvertrag in notarieller Ausfertigung
- Liste der Geschäftsführer
- Liste der Gesellschafter
- Bestellungsbeschluss der Geschäftsführer
- Musterzeichnungen der Geschäftsführer
- Bankbestätigung über die bar geleisteten Einlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts