• Spezialgebiet

Bankhaftung für Fehlberatung

 

Bankhaftung für Fehlberatung durch einen Ihrer Vertriebspartner:

 

Die Bank haftet für mangelhafte Beratung von Kunden durch ein beigezogenes Wertpapierdienstleistungs -unternehmen, sofern die Bank dieses Unternehmen als Vertriebspartner ständig mit dem Vertrieb von Anlageprodukten betraut und so in die Verfolgung Ihrer eigenen Interessen eingebunden hat. OGH 4 Ob 129/12t, 07.12.2012