• Spezialgebiet

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag

…ist eine Aufstellung der mit der Herstellung des Werkes verbundenen Kosten (Material, Arbeitsaufwand,..) Kostenvoranschlag unter Garantie

Auch bei unvorhergesehener Größe oder Kostspieligkeit kann der Unternehmer kein höheres Entgelt fordern, als das, welches er veranschlagt hat. Ist der Aufwand jedoch geringer, muss er sehr wohl den Preis herabsetzen (kein „Pauschalpreis“). Kostenvoranschlag ohne Gewähr

Geringfügige Überschreitungen müssen nicht angezeigt werden und muss diese der Besteller hinnehmen. Beträchtliche Überschreitungen müssen dem Besteller sofort angezeigt werden, sonst verliert der Unternehmer seinen Anspruch auf höheres Entgelt. Die Gründe für Erhöhung sind gleichgültig. Zeigt der Unternehmer beträchtliche Überschreitung nicht an, hat der Besteller hat ein Wahlrecht:

Er kann die Mehrkosten akzeptieren oder vom Vertrag zurück treten

Kostenvoranschlag an Verbraucher / an Unternehmer
Erklärt der Unternehmer an den Verbraucher nicht ausdrücklich das Gegenteil liegt im Zweifel ein Kostenvoranschlag unter Garantie vor. Im Zweifelsfall liegt ein Kostenvoranschlag ohne Garantie bei b2b-Gschäften vor.

Die Anforderungen an den Kostenvoranschlag

Kennzeichnend für einen Kostenvoranschlag ist die detaillierte Aufgliederung des voraussichtlichen Gesamtpreises des Werkes nach Arbeitskosten, Materialkosten und sonstigen Kosten, die dem Besteller eine Übersicht über Art und Umfang der Leistung und die Richtigkeit der Gesamtforderung ermöglicht. Erforderlich ist eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen anfallenden Kosten. Die Summe muss nachvollziehbar sein. Es reicht nicht aus, einzelnen Tätigkeiten zu nennen, aber keine entsprechenden Beträge anzuführen.