• Spezialgebiet

Bauwerk

Ein Bauwerk ist jede durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache (Angst, ÖJZ 1972, 119 ff). Darunter fallen jedenfalls Leitungen, und vergleichbares. Folglich können die Leitungen bzw. der Weg im Zuge der Begründung eines Baurechtes ebenfalls miterrichtet werden.